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AGB & Freistellung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

PDF Hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Freistellung § 48 Abs. 1 Satz 1 EStG

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 18.06.2004 klargestellt und der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) entsprochen, dass das reine zur Verfügung stellen (Vermietung) von Autokranen und Ladekranen – auch mit Personal – keine Bauleistung im Sinne des § 13 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 UStG darstellt.
Eine Bauleistung liegt somit nicht vor, wenn Leistungsinhalt ist, Transport eines Kranes zur Baustelle, diesen aufzubauen, zu bedienen und nach Weisung des Anmietenden bzw. dessen Erfüllungsgehilfen Güter am Haken zu befördern.
Die MaxiMum Krantechnik GmbH erbringt keine Bauleistungen im Sinne des oben genannten Paragraphen 13 b UStG. Diese Vorschrift findet daher bei uns keine Anwendung.

Mit freundlichen Grüßen
MaxiMum Krantechnik GmbH

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